REISEBEDINGUNGEN PAKET- & GRUPPENREISEN
REISEBEDINGUNGEN PAKET- & GRUPPENREISEN
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen beruhen auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV, Deutscher Reisebüro Verband e.V. sowie des RDA, Internationaler Bustouristikverband e.V.*)
1. Der Abschluss des Reisevertrages
1.1. Unser Angebot erfolgt vorbehaltlich der schriftlichen Rückbestätigung unserer Leistungsgeber. Die konkrete Benennung von Leistungsgebern (z.B. Hotels, Flüge) erfolgt nach Annahme unseres Angebotes durch den Auftraggeber.
1.2. Mit der Buchung bietet der Auftrageber
1.3. Weicht unsere Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Auftraggebers im erheblichen Maße ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind.
1.4. Alle genannten Preise basieren auf den zurzeit gültigen Tarifen für den angefragten/ gebuchten Reisezeitraum, den aktuellen Beförderungstarifen und der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele und den Beträgen gemäß der aktuellen Bestätigung/Rechnung.
1.5. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ab. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichungen von unseren Allgemeinen Reisebedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Nach Erhalt der Bestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtgruppenpreises, mindestens 125,- € anzuzahlen. Bei einigen Destinationen, Leistungen und Terminen kann in Einzelfällen eine höhere Anzahlung vereinbart werden.
2.2. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende/Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet, den Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sofort zu zahlen.
2.3. Erklärt
2.4. Unterliegt der Reisevertrag den Bestimmungen des § 651 k Abs. 3 BGB dürfen Reisepreise oder Teile des Reisepreises nur nach Übergabe eines Reisepreissicherungsscheins gefordert werden. In diesem Fall wird dem Auftraggeber der Reisepreissicherungsschein in der Regel mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.
3. Leistungen
3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot, es gilt die jeweils zeitlich letzte Reisebestätigung/Rechnung. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Leistungsbeschreibungsangaben vornehmen, über die der Auftraggeber selbstverständlich vor Buchung informiert wird.
3.2 Auf Flugzeiten hat
3.3 Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern 1.2. und 3.4. enthaltenen Regelungen.
3.4. Die von
4. Preisänderungen
4.1.
4.2. Sollte eine Anhebung des derzeitigen USt-Satzes nach Vertragsschluss erfolgen, berechtigt dies
4.3. Bei einer Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber
4.4. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausgewiesen - als Netto- Preise in Euro.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2.
6. Rücktritt des Auftraggebers
6.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt der Reisegruppe oder eines einzelnen Teilnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, pauschal Entschädigung gemäß 6.1.1. vom Gesamtgruppenpreis/des Reisepreises des einzelnen Teilnehmers, mindestens die Stornogebühren der Leistungsgeber zu zahlen.
6.1.1. Erfolgt der Rücktritt einer Reisegruppe/eines Teilnehmers bis 45 Tage vor Reisebeginn, sind 20%, zwischen dem 44. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn sind 60%, ab einschließlich 14 Tagen vor Reisebeginn sowie am Reisetag selbst sind 85% vom Gesamtgruppenpreis bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen pauschal zu entrichten.
6.1.2. Erfolgt der Rücktritt eines einzelnen Reiseteilnehmers bis 45 Tage vor Reisebeginn kann mit Zustimmung des Auftragebers der Reisepreis gemäß 8 zu vereinbarten Staffelpreisen angepasst werden, wenn dies die für den Auftraggeber günstigere Vorgehensweise ist.
6.1.3. Bei Nichtantritt der Reise werden nur die ersparten Aufwendungen erstattet. Die
6.1.4. Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, werden im Stornierungsfall die Eintrittskarten in voller Höhe berechnet.
6.1.5. Im Falle von Stornierungen bei Flugbuchungen nach Ausstellung des Tickets oder E-Tickets, bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Reisebeginn, sind 100% des Ticketpreises zu entrichten.
6.1.6. Stornierte Teilnehmer unterliegen den Regelungen innerhalb unserer Stornobedingungen. Diese finden keine Anwendung bei Nennung von Ersatzteilnehmern. In diesem Fall fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr gemäß 8.2 an.
6.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
6.3. Dem Auftraggeber steht das Recht zu,
6.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, unter Aufwendung zusätzlicher Kosten eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Genauere Informationen hierzu können mit jedem Reiseangebot angefordert werden.
7. Änderungen auf Verlangen des Auftraggebers
7.1. Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Rückbestätigung des Programmablaufes, Änderungen an Programm und/oder Leistungen, so kann
erwerben kann.
7.2. Umbuchungen nach dem 60. Tag vor Reiseantritt, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringe Kosten verursachen. Die Berechtigung des Auftraggebers, Ersatzreisende zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
8. Änderung der Teilnehmerzahl und Ersatzreisende
8.1. Der Auftraggeber kann bis zum 45.Tag vor Reiseantritt die Teilnehmerzahl auf der Grundlage vereinbarter Staffelpreisen anpassen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann allerdings nur bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten der Leistungsgeber vorgenommen werden.
8.1.1. Sind keine Staffelpreise vereinbart oder die geringste Teilnehmerstaffel wird unterschritten gelten unsere Stornogebühren gemäß 6.1.1. Soweit
8.1.2 Bei Flugreisen kann nur für die Reiseleistungen ausschließlich der Flugleistungen eine Anpassung gemäß den vereinbarten Staffelpreisen erfolgen. Für Flugleistungen sind Stornogebühren gemäß 6 und Bearbeitungsgebühren gemäß 8.2.1. mindestens die jeweiligen Stornokosten der Fluggesellschaften zu zahlen.
8.1.3. Kreuzfahrten können nach der Bestätigung durch
8.2. Der Auftraggeber kann bei Gruppenreisen bis zum Reisebeginn Namensänderungen vornehmen lassen, sofern die Ersatzreisenden den besonderen Reiseerfordernissen genügen und der Teilnahme des/der Ersatzreisenden nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch die Teilnahme des Ersatzreisenden entstehenden Bearbeitungsgebühren bei
8.2.1. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Ersatzreisende und der ursprünglich Reisende
8.2.2. Im Falle eines Rücktritts kann
9. Reiseabbruch - nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
9.1. Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich
9.2. Das gilt nicht, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Rücktritt und Kündigung durch
10.1. Ohne Einhaltung einer Frist
10.1.1.
10.1.2.
10.1.3. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
10.1.4. Wurde der Reisepreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, steht
10.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
10.2.1. Ist in der Reisebeschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann
10.2.2.
10.2.3. Die Rücktrittserklärung muss dem/den Auftraggeber/Reisenden unverzüglich übermittelt werden.
10.2.4. Der von dem/den Auftraggeber/Reisenden gezahlte Betrag ist dem/den Auftraggeber/Reisenden unverzüglich zurückzuerstatten.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
11.2. Im Fall der Kündigung kann
11.3.
11.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat/haben der/die Auftraggeber/Reisenden zu tragen.
11.5. Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt - vgl. 11.1.) und entstehen
12. Gewährleistung und Abhilfe
12.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Gestellung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei
12.3 Ist die Reise mangelhaft und leistet
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und
12.5. Bei berechtigter Kündigung schuldet der Auftraggeber
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Die vertragliche Haftung von
14.2. Für alle gegen
14.3. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten von
14.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
14.5. Kommt
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
15.2. Macht der Auftraggeber nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1. Sofern es
16.2. Ohne besondere Mitteilung oder Anhaltspunkte geht
17. Teilnehmerlisten
17.1. Die aktuellen Teilnehmerlisten müssen schriftlich bei
17.2 Der Auftraggeber kann seine Teilnehmerdaten Online über www.meinzik.de erfassen. Für dass Login benötigt der Auftraggeber die Auftragsnummer und ein von
17.3. Die Vor- und Nachnamen der einzelnen Teilnehmer auf den Teilnehmerlisten müssen mit den Angaben auf den bei Reisebeginn mind. 6 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen, andernfalls ist die ordnungsgemäße Durchführung der Reise für den Teilnehmer/die Gruppe gefährdet.
17.4. Sind die Teilnehmerlisten nicht gemäß 17.3 vom Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ausgefüllt und/oder müssen durch
17.5. Die Bearbeitungsgebühr für Namensänderungen bei falscher Erfassung gemäß den Vorgaben in 17.3 durch den Auftraggeber entfällt, wenn der Auftraggeber die Teilnehmerdatenänderungen über die Onlineerfassung mit seinen Logindaten rechtzeitig vornimmt.
17.6. Beachten Sie ggf. abweichende Fristen und Bestimmungen bei einzelnen Leistungen (z.B. Flugtickets).
17.7. Die erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Verbindung mit dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und für dessen ordnungsgemäße Durchführung gespeichert.
18. Sondervereinbarung kostenfreier Rücktritt
18.1. Der Auftraggeber und
18.2. Sollten Teilnehmer- und Preisstaffeln angeboten worden sein, so ist die Stornierung nur möglich, wenn die kleinste vereinbarte Teilnehmerstaffel (Mindestteilnehmerzahl) nicht erreicht wird.
18.3. Diese Vereinbarung gilt als Sonderwunsch und bedarf der Schriftform. Es handelt sich um eine Festbuchung eines Auftrages zu den im Angebot erläuterten Konditionen mit Sondervereinbarung für die Stornofristen. Es bedarf keiner weiteren Annahme durch den Auftraggeber.
18.4. Der Auftraggeber erhält unaufgefordert nach verstreichen der vereinbarten Frist seine aktuelle Rechnung mit den aktuellen Zahlungskonditionen sofern er den Auftrag nicht fristgerecht storniert hat.
18.5 Der Auftraggeber ist verpflichtetet monatlich seinen Teilnehmerstand schriftlich bei
18.6. Das kostenfreie Rücktrittrecht entfällt und es gelten die Stornobedingungen gemäß Ziff. 6 wenn
19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes §651a BGB Ist
21. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Recklinghausen.
22. Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und
Bülowstr. 139; 45711 Datteln
HRB Recklinghausen 4183; USt-ID: 34058330877; St.-Nr. 340/5940/4436
Geschäftsführer Daniel Minarzik und Oliver Minarzik Stand: 01.09.2009



