Reisebedingungen Paketreisen
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge mit gewerblichen Wiederverkäufer, Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens. Bei Verträgen mit Endkunden gelten unsere Reisebedingungen für Gruppenreisen. Dieses können bei uns angefordert werden oder unter www.gruppenprofi.de eingesehen und/oder herunterladen.
1. Der Abschluss des Reisevertrages
1.1. Unser Angebot erfolgt vorbehaltlich der schriftlichen Rückbestätigung unserer Leistungsgeber. Die konkrete Benennung von Leistungsgebern (z.B. Hotels, Flüge) erfolgt nach Annahme unseres Angebotes durch den Auftraggeber sowie nachdem Eingang der Anzahlung und ersten Teilnehmerliste bei
1.2. Mit der Buchung bietet der Auftrageber
1.3. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Auftraggebers im erheblichen Maße ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an die ist
1.4. Alle genannten Preise basieren auf den zurzeit gültigen Tarifen für den angefragten/gebuchten Reisezeitraum, den aktuellen Beförderungstarifen und der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele mit den Beträgen gemäß der aktuellen Bestätigung/Rechnung.
1.5. Der Auftraggeber erklärt dass alle Personen die von Ihm eingeschaltet sind und/oder in seinem Namen auftreten die Bevollmächtigung haben den Vertrag abzuschließen, Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und zu vereinbaren.
1.6. Das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Teilnehmern seiner Gruppe bleibt unberührt und ist nicht Vertragsgegenstand.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Wir behalten uns vor, Anzahlungen zu berechnen.
2.2. Der vollständige Reisepreis muss bis spätestens 32 Tage vor Reisebeginn unwiderruflich auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende/Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet, den Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sofort zu zahlen.
2.3. Erklärt
annehmen kann, so wird
3. Leistungen
3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot, es gilt die jeweils zeitlich letzte Reisebestätigung/Rechnung. Vor Vertragsabschluss kann
3.2 Auf Flugzeiten hat
3.3 Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern 1.2. und 3.4. enthaltenen Regelungen. 3.4. Die von
4. Preisänderungen
4.1.
4.3. Bei einer Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber
4.4. Sofern nicht anders ausgewiesen verstehen sich alle Preisangaben als Netto-Preise ohne Provison in Euro und basieren einer Mindesteilnehmerzahl von 20 vollzahlenden Reiseteilnehmern.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
5.2.
6. Rücktritt des Auftraggebers
6.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, pauschal Entschädigung gemäß
6.1.1. vom Gesamtgruppenpreis, mindestens die Stornogebühren der Leistungsgeber zu zahlen. 6.1.1. Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers bis 32 Tage vor Reisebeginn, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der eventuellen Anzahlung gemäß § 2.1, zwischen dem 31. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn sind 60%, ab einschließlich 14 Tagen vor Reisebeginn sowie am Reisetag selbst sind 85% vom Gesamtgruppenpreis pauschal zu entrichten. Flugreisen und bei Buchungen von Flugleistungen siehe 6.1.5.
6.1.2. Erfolgt der Rücktritt eines einzelnen Reiseteilnehmers gelten die Regelungen gemäß § 8. Soweit
6.1.3. Bei Nichtantritt der Reise werden nur die ersparten Aufwendungen erstattet. Die
6.1.4. Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, werden im Stornierungsfall die Eintrittskarten in voller Höhe berechnet.
6.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
6.3. Dem Auftraggeber steht das Recht zu,
7. Änderungen auf Verlangen des
Auftraggebers
7.1. Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Rückbestätigung des Programmablaufes, Änderungen an Programm und/oder Leistungen, so kann
7.2. Umbuchungen nach dem 31. Tag vor Reiseantritt, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringe Kosten verursachen. Die Berechtigung des Auftraggebers, Ersatzreisende zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
8. Änderung der Teilnehmerzahl,
Ersatzreisende und Teilnehmerstorno
Bei einer Teilstornierung ab 31 Tage vor Abreise werden die tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt, ebenso der entgangene Gewinn. In jedem Fall hat der Besteller die bei Dritten bereits verbindlich gebuchten Leistungen wie z.B. Theaterkarten zu 100 % tragen.
9. Reiseabbruch - nicht in Anspruch
genommene Reiseleistungen
9.1. Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers und/oder der Reiseteilnehmer liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird
10. Rücktritt und Kündigung durch
10.1. Ohne Einhaltung einer Frist 10.1.1.
Reisebedingungen Paketreisen
ergibt. 10.1.2.
10.1.3. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
10.1.4. Wurde der Reisepreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß zu den Zahlungszielen vor Antritt der Reise gezahlt in voller Höhe, steht
10.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
10.2.1. Ist in der Reisebeschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann
10.2.2.
10.2.3. Die Rücktrittserklärung muss dem/den Auftraggeber/Reisenden unverzüglich übermittelt werden.
10.2.4. Der von dem/den Auftraggeber/Reisenden gezahlte Betrag ist dem/den Auftraggeber/Reisenden unverzüglich zurückzuerstatten. 1
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
11.2. Im Fall der Kündigung kann
11.3.
11.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat/haben der/die Auftraggeber/Reisenden zu tragen.
11.5. Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt - vgl. 11.1.) und entstehen
12. Gewährleistung und Abhilfe
12.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Gestellung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei
12.3 Ist die Reise mangelhaft und leistet
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und
12.5. Bei berechtigter Kündigung schuldet der Auftraggeber
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Die vertragliche Haftung von
14.2. Für alle gegen
14.3. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten von
14.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
14.5. Kommt
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
15.2. Macht der Auftraggeber nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis
16. Pass-,Visa- und
Gesundheitsvorschriften
16.1. Sofern es
17. Teilnehmerlisten
17.1. Die aktuellen Teilnehmerlisten müssen schriftlich bei
17.2 Der Auftraggeber kann seine Teilnehmerdaten Online über www.mein
17.3. Die Vor- und Nachnamen der einzelnen Teilnehmer auf den Teilnehmerlisten müssen mit den Angaben auf den bei Reisebeginn mind. 6 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen, andernfalls ist die ordnungsgemäße Durchführung der Reise für den Teilnehmer/die Gruppe gefährdet.
17.4. Sind die Teilnehmerlisten nicht gemäß 17.3 vom Auftraggeber bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn ausgefüllt und/oder müssen durch
17.5. Die Bearbeitungsgebühr für Namensänderungen bei falscher Erfassung gemäß den Vorgaben in 17.3 durch den Auftraggeber entfällt, wenn der Auftraggeber die Teilnehmerdatenänderungen über die Onlineerfassung mit seinen Logindaten rechtzeitig vornimmt.
17.6. Beachten Sie ggf. abweichende Fristen und Bestimmungen bei einzelnen Leistungen (z.B. Flugtickets).
17.7. Die notwendigen erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Verbindung mit dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und für dessen ordnungsgemäße Durchführung gespeichert und verwendet.
18. Unwirksamkeit von einzelnen
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
19. Reiseveranstalter im Sinne des
Reisevertragsgesetzes §651a BGB
Bei Aufträgen von gewerblichen Wiederverkäufer ist
20. Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Recklinghausen. 20. Anwendbares Recht Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und
Bülowstr. 139 • 45711 Datteln
HRB Recklinghausen 4183
USt-ID: DE205646054
St.-Nr. 340/5940/4436
Geschäftsführer
Daniel Minarzik und Oliver Minarzik
Stand 15.07.10



