Reise-Versicherungs-Schutz

Alle Reiseversicherungen müssen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn abgeschlossen werden müssen, bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn am Buchungstag spätestens am folgenden Werktag. Weitere Informationen / Preisauskünfte erhalten Sie direkt von Ihrem ZiK-Ansprechpartner.

ZiK 101 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
  • Ersatz der anfallenden Stornokosten bei Reiserücktritt vor Reisantritt
  • Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 p. P
  • Selbstbehalt entfällt bei unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfall mit stationärer Krankenhausbehandlung

  • ZiK 201 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung inklusive Reiseabbruch
  • Leistungen wie ZiK 101 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
  • Reisabbruch / Mehrkosten-Versicherung für vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie verspätete Anreise
  • Reisabbruch / Mehrkosten-Versicherung für vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie verspätete Anreise

  • ZiK 102 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Schiff
  • Ersatz der anfallenden Stornokosten bei Reiserücktritt vor Reisantritt
  • Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 p. P.
  • Selbstbehalt entfällt bei unerwartetem schwerer Erkrankung oder Unfall mit stationärer Krankenhausbehandlung.
  • 5% vom Reisepreis, min. € 7,50 p. P.

  • ZiK 202 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Schiff inklusive Reiseabbruch
  • Leistungen wie ZiK 102 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
  • Reisabbruch / Mehrkosten-Versicherung für vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie verspätete Anreise
  • Reisabbruch / Ersatzreise-Versicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
  • 6,5 % vom Reisepreis, min. € 9,75 p. P.

  • ZiK 301 Versicherungspaket für Gruppenreisen
  • Medizinische Notfall-Hilfe 24 Stunden Notrufzentrale für Beistandsleistungen in medizinischen Notfällen
  • Auslands-Reise-Krankenversicherung Kostenersatz bei akut eintretenden Krankheiten oder Unfällen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland sowie bei Krankentransport und der Überführung bei Tod Der Selbstbehalt beträgt € 100,00 je gemeldeten Schaden. (§8)
  • Reise-Gepäck-Versicherung Ersatz für mitgeführtes Reisegepäck bis € 1.500 für Einzelpersonen. Der Selbstbehalt beträgt € 100,00 je gemeldeten Schaden. (§6)
  • Rundum-Sorglos-Service Aktive Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen während der Reise

  • ZiK 103 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Schülerreisen
  • Ersatz der anfallenden Stornokosten bei Reiserücktritt vor Reisantritt
  • Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 p. P.
  • Selbstbehalt entfällt bei unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfall mit stationärer Krankenhausbehandlung.

  • ZiK 203 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Schülerreisen inklusive Reiseabbruch
  • Leistungen wie ZiK 103 Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
  • Reisabbruch / Mehrkosten-Versicherung für vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie verspätete Anreise
  • Reisabbruch / Ersatzreise-Versicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

  • ZiK 303 Versicherungspaket für Schülerreisen
  • Auslands-Reise-Krankenversicherung Kostenersatz bei akut eintretenden Krankheiten oder Unfällen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland sowie bei Krankentransport und der Überführung bei Tod. Der Selbstbehalt beträgt 50,00 € je gemeldeten Schaden
  • Reise-Gepäck-Versicherung Ersatz für mitgeführtes Reisegepäck bis 750,00 € . Der Selbstbehalt beträgt € 50,00 je gemeldeten Schaden.
  • Medizinischer Notfall-Hilfe 24 Stunden Notrufzentrale für Beistandsleistungen in medizinischen Notfällen